Strasbourg, Frankreich
Nummer des Dossiers 30888/07
Der
Antragsteller:
Braginsky Vladimir Mihajlovich, 18.07.1950, Beslan,
Bürger von Russland, jüdischer Einwanderer,
Wissenschaftler, Schriftsteller.
DARLEGUNG
DES SACHVERHALTES
Tatsachen, die über die Unvollkommenheit der Organisation der jüdischen
Einwanderung nach Deutschland zeugen.
Am Anfang der 90-er Jahre des vorigen Jahrhundertes
wurde die jüdische Einwanderung nach Deutschland aus den
Ländern der ehemaligen Sowjetunion organisiert.
Deutschland ist in der Einsiedlung der Juden bei sich im
Land interessiert. Damit wird die Erlösung der Deutschen
von der Schuld und des Schames für den Holocaust
erreicht. Das ist vorteilhaft, weil das Image von
Deutschland in den Augen der weltumfassenden
öffentlichen Meinung verbessert wird, vorteilhaft, weil
die Juden ein hohes Bildungs-Niveau haben. Schließlich,
führt dies zum ökonomischen Vorteil.
Jedoch ist das in den Zielen der Organisation der
jüdischen Einwanderung nach Deutschland nicht
abgespiegelt. Es wurde jedoch nur das Ziel der Rettung
der Juden der ehemaligen Sowjetunion vor den
Verfolgungen wegen ihrer Nationalität deklariert
(Flüchtlingsstatus).
Ideologisch ist diese Einwanderung auf der Vorstellung
aufgebaut, dass die Juden kein Gewissen haben. Das
Parlament und die Regierung Deutschlands, sind beim
organisieren der jüdische Einwanderung nach BRD, davon
ausgegangen, dass das Leben der Juden in Deutschland für
sie nur Wohl ist.
Für das deutsche Gesetz existieren die Juden, wie eine
Kategorie der Menschen, die nicht im Zustand, in diesem
Land, wegen ihrem Gewissen, zu leben, nicht. Die
Möglichkeit aus Deutschland abzufahren und sich in
anderen Ländern anzusiedeln ist für sie
organisatorisch, und finanziell nicht vorgesehen.
Irgendwelche Übereinkommen zwischen Deutschland und
anderen Länder über die Aufnahme der Juden, die nach dem
moralischen Verstand im Land des Holocausts nicht leben
können existieren nicht.
Tatsachen, die von den Versuchen selbständig aus Deutschland auszureisen
zeugen.
Im Januar 2001 habe ich mit dem 6 Jahre alten Sohn
Valentin und mit der ehemaligen Frau Marina Braginskaja
den Versuch aus Deutschland zu verreisen und sich in
Holland anzusiedeln unternommen. Doch wurde uns
vom Justiz-Ministerium Hollands darin abgesagt. Am 7.
Juli desselben Jahres wurden wir nach Deutschland
deportiert.
Im Oktober und November 2003 habe ich mehrere
Demonstrationen mit einem
Plakat, auf dem geschrieben
war: « Ich bin Jude. Ich träume, mit meinem Sohn nach
Russland zurückzukehren» gemacht. Die Demonstrationen
wurden in verschiedenen Stadteilen Kölns, einschließlich
auf dem Hauptplatz der Stadt und vor dem Eingang ins
Gebäude des Deutschen Rundfunks mit dem Ziel,
Unterstützung der Öffentlichkeit oder der Presse bei der
Lösung des Problems der Ausreise aus Deutschland zu
bekommen, gemacht. Keinerlei Mitteilungen in den
Massenmedien über die gemachten Demonstrationen sind
erschienen.
Am 18. Juli 2006 habe ich mich mit einer
schriftlichen
Bitte an den Oberbürgermeister Kölns F. Shramma
gewendet, für mich eine Möglichkeit der Ruckfahrt in
meine Heimat und der dortigen Ansiedlung, zu finden. Am
29. Juli 2006 habe ich eine Demonstration auf dem
Hauptplatz der Stadt mit dem Ziel, einen Beschluss über
meinen Brief an den Oberbürgermeister zu erreichen,
gemacht. Das Plakat, auf dem geschrieben war: „Am 14.
Jahre des Lebens in Deutschland bin ich zur Überzeugung
gekommen, dass Deutschland ist das abscheulichste Land
der Welt. Die Deutschen sind das abscheulichste Volk der
Erde. Doch ich kann nicht nach Russland zurückzukehren…
Aus dem Brief jüdischer Einwanderer Dr. Päd Rus Braginsky
an Oberbürgermeister Schramma“ wurde mir von der Polizei
abgenommen.
In Oktober 2006 wurde vom Oberbürgermeister
ein Brief
vom 12.09.2006 bekommen, in dem es mit einer Beziehung
auf einen fehlenden Brief vom 24.07.2006 mir
vorgeschlagen wurde, einen Antrag auf Arbeitslosengeld
einzureichen.
Tatsachen, die davon zeugen, dass ich den Beschluss über die Übersiedlung
nach Deutschland aufgrund der falschen Information, die
ich in der deutschen Botschaft in Moskau bekommen habe,
gemacht habe.
Während der Fassung des Beschlusses über die
Übersiedlung nach Deutschland informierte mich die
deutsche Botschaft darüber, dass die Maßnahmen
der
Ausrottung des Nazismus
die nach dem Krieg benutzt worden waren, dazu gebracht
haben, dass das Niveau des Antisemitismus im Land das
niedrigste oder eines der niedrigsten in der Welt ist.
In Wirklichkeit haben die harten Gesetze, die die
Negierung des Holocausts und der Judenverfolgungen
verbieten, die in Deutschland nach dem Krieg
unternommen worden waren nicht zur Ausrottung des
Antisemitismus, sondern zu seiner Transformation in eine
andere Form gebracht. Nach Meinung des Vorsitzenden des
Zentralen Rates der Juden in Deutschland Ignas Bubis,
eines Menschen der in der höchsten Form autoritativ und
informiert in dieser Frage ist, sind «Dreißig Prozente
der Deutschen - verborgene Antisemiten».
Die endgültige Schlussfolgerung darüber, dass das Niveau
des Antisemitismus in Deutschland wesentlich niedriger
ist als das Niveau des Antisemitismus in Russland habe
ich aufgrund der Mitteilung der Botschaft, dass, meine
Familie in Deutschland im Flüchtlingsstatus leben wird,
gemacht. Das war eine richtige Schlussfolgerung, da
Juden in ein Land mit höherem Niveau des Antisemitismus
aus einem Land, wo er niedriger ist, zu flüchten,
einfach absurd ist.
Die nicht der Wirklichkeit entsprechende Vorstellung
über das sehr niedrige Niveau des Antisemitismus in der
BRD, welches mir die Botschaft dieses Landes formiert,
während der Fassung des Beschlusses über die
Einwanderung, hat, war einer der Gründe bei der Fassung
des Beschlusses über die Übersiedlung nach Deutschland.
Wenn die Botschaft mir die vollen Angaben über das
Niveau des Antisemitismus in Deutschland mitgeteilt
hätte, würde überhaupt eine Aufgabe wie die Fassung des
Beschlusses über die Übersiedlung nach Deutschland vor
mir nicht stehen.
Außerdem informierte mich die Botschaft der BRD
mehrfach, sowohl auch
schriftlich, über die zahlreichen
Rechte, die meine Familie in Deutschland nach der
Übersiedlung erwerben wird.
Jedoch informierte mich die Botschaft nicht darüber dass
der Besitz einer Wohnung ein ausreichender Grund für den
Verzicht in fast allen Rechten, über die mir mitgeteilt
worden ist, ist. Das ist ein prinzipiell wichtiger Fakt,
da, wenn die Botschaft mich darüber informiert hätte,
hätte ich die Idee der Übersiedlung nach Deutschland am
selben Tag abgelehnt.
Der Beschluss über die Übersiedlung nach Deutschland
basierte auf der vollen Überzeugung darin, dass der
Besitz einer Wohnung keine Beschränkungen auf jene
Rechte auflegt, die meine Familie in Deutschland nach
der Übersiedlung erhalten wird und darin, dass im Falle
der Unmöglichkeit des Aufenthaltes in diesem Land ich
zurückkehren kann.
Im Jahr 2002 habe ich einen Versuch unternommen, die
deutsche Botschaft in Russland für die Mitteilung
falscher Informationen, aufgrund deren ich den Beschluss
über die Übersiedlung nach Deutschland gefasst habe, zur
Verantwortung heranzuziehen. Die entsprechende Klage
wurde von mir in das Nikulinsky Gericht von Moskau
gereicht. Doch die Botschaft, hat das Recht der
Staatenimmunität ausgenutzt, und
hat sich geweigert, der
Beklagte nach der Klage, im Gericht zu sein.
ANGABE
DER VERLETZUNGEN DER KONVENTION UND BEGRÜNDUNG DER
BESCHWERDE
Die Überfahrt nach Deutschland hat zur Entstehung von
äußerst ernsten Problemen moralischen Charakters
geführt. Ich fing an, Scham dafür zu fühlen, dass ich
ein Jude im Land des Holocausts lebe. Ich fing an,
starke Abneigung zu allem deutschen und, vor allem, zur
deutschen Sprache zu fühlen. Sowohl der Scham, als auch
die Abneigung zu Deutschland und den Deutschen ist mit
dem Lauf der Zeit nur gewachsen. Ich kann nicht mehr in
diesem Land leben. Ich habe alle Möglichkeiten
selbständig von hier auszureisen erschöpft. Das weitere
Leben in Deutschland ist unmöglich - es droht meinem
Leben.
Ich versuchte, die moralischen Probleme, die von der
Einsiedlung nach Deutschland herbeigerufen sind mit
Hilfe des literarischen Schaffens, zu überwinden, jedoch
erwies es sich als unmöglich. In Deutschland werden nur
politischkorrekte literarische Werke veröffentlicht, zu
denen nur solche bezogen werden, in denen die Darlegung
den deklarierten Zielen der jüdischen Einwanderung nach
Deutschland entspricht. Die Massenmedien Deutschlands
führen die Beschreibung der jüdischen Einwanderung nur im
Rahmen "Sie hatten Gluck, nach Deutschland zu geraten",
das heißt nur im Rahmen der Kategorie "Gut", und
niemals, obwohl für einen Juden mit einem Gewissen das
Wohnen in Deutschland zerstörerisch ist, im Rahmen der
Kategorie "Böse".
Ich habe den Versuch unternommen, sich in Holland wie
ein politischer Flüchtling oder nach humanitären Gründen
anzusiedeln. Jedoch war dieser Versuch erfolglos. Nach
Meinung der holländischen Mächte, da Deutschland ein
demokratisches Land ist, kann es in ihr Beschränkungen
auf die Äußerung der eigenen Meinung nicht geben. Das
Recht des Wohnsitzes in Holland nach humanitären
Gründen zu bekommen erwies sich auch als unmöglich, da
es kein Übereinkommen zwischen Deutschland und Holland
über die Aufnahme der Juden, die nach dem Gewissen nicht
im Zustand sind, in Deutschland zu leben existiert.
Wurde auch aufgeklärt, dass man ein solches Recht nur
bei, Vorhandensein von Krankheiten in Bezug auf die
bewiesen ist, dass sie von der Unmöglichkeit des Wohnens
in Deutschland nach dem moralischen Verstand
herbeigerufen sind, oder bei Vorhandensein von einem
überzeugenden Versuch des Selbstmordes, bekommen kann.
Die Abneigung zu Deutschland fühlt auch mein Sohn
Valentin. In den letzten Jahren hat der Sohn die
Geschichte des Holocausts kennen gelernt, bewusst sich
als Jude und heute träumt er mit mir zusammen von jenem
Tag, wenn bei uns die Möglichkeit entstehen wird, aus
diesem Land zu verreisen. Unter den Deutschen zu leben,
in die deutsche Schule zu gehen - ist eine große
psychische Anstrengung für das Kind. Nach dem Aufenthalt
im Januar - März dieses Jahres im Kinderheim hat die
Abneigung zu Deutschland und den Deutschen bei dem Sohn
die Form der Abscheu und der Verachtung zu allem
deutschen erworben, er guckt sogar keine deutschen
Fernsehprogramme. Mein Sohn ist Leukämiekrank. In
Deutschland mit solcher Beziehung zu diesem Land zu
leben ist unmöglich. Der Aufenthalt in Deutschland
zerstört seine Gesundheit, schwächt die Schutzkräfte des
Organismus. Das weitere Wohnen des Kindes ist hier
unmöglich, es kann den Ruckfall der Krankheit
herbeirufen. Es droht buchstäblich seinem Leben.
Deutschland hat die Konvention zum Schutze der
Menschenrecht und Grundfreiheiten unterschrieben. Die Konvention sagt
"Das Recht jedes Menschen auf das Leben gesetzlich
geschützt". In Bezug auf einige Kategorien der Leute
wird diese Bestimmung erfüllt, zum Beispiel denen, wem
das Gewissen nicht erlaubt, in die Hände Waffen zu
nehmen, sind zu alternativem Dienst berechtigt. Jedoch
gibt es in den Akten, die die jüdische Einwanderung nach
Deutschland reglementieren, keine Bestimmungen, die den
Schutz des Lebens gewährleisten, wer nach dem
moralischen Gewissen nicht im Zustand ist in diesem Land
zu leben.
Mit der Führung mich in den Irrtum, bei der Fassung des
Beschlusses über die Einwanderung, der Botschaft
Deutschlands in Russland, mit der Abwesenheit in der
Gesetzgebung die Ausreise und Ansiedlung
in anderen Ländern für Juden, die wegen dem Gewissen
nicht im Zustand sind, in Deutschland zu leben
reglementierenden Akten , mit der Ablehnung vom
Oberbürgermeister Kölns auf meine Bitte einen Beschluss
für mich über eine Möglichkeit nach Russland zurück zu
kehren und sich dort anzusiedeln, zu finden, hat
Deutschland dadurch mein und meines Sohnes Recht
auf das Leben, welches uns vom 2. Artikel der 1.
Konvention gewährleistet wird, verletzt.
ANGABEN
ZU ARTIKEL 35 ABS. 1 DER KONVENTION
Einen endgültigen inner gerichtlichen (oder anderer
Behörden) Beschluss existiert nicht.
Andere Beschlüsse, außer dem Beschluss der Polizei, mir
das Plakat, mit dem ich die Demonstration am 29.07.2006
führte zuerst abzunehmen, und dann es
mir zurück zu
geben gibt es nicht * .
* Auf meinen Versuch sich in Holland anzusiedeln haben die deutschen
Mächte nicht mit irgendwelchen Beschlüssen reagiert.
Kölns Oberbürgermeister F. Schramma hat keine Beschlüsse
über mein
Schreiben an ihn vom 18.07.2006 getroffen.
Darüber, ob das Oberhaupt der Stadt nach dem Erhalten meines Briefes
einen Versuch unternahm, in die geltende Gesetzgebung,
die die jüdische Einwanderung in Deutschland reguliert,
Veränderungen zu machen ist mir unbekannt.
Es gibt
keine rechtsmittel die ich nicht verwendet habe.
ANGABE
DES BESCHWERDEGEGENSTANDES
Wahrend ich diese Klage einreiche, rechne ich damit,
dass Das europäische Gericht für Menschenrechte
Deutschland verpflichten wird, meine Rückkehr nach
Russland und die Einwohnung zu bezahlen unter der
Berücksichtigung dessen, dass:
Den Beschluss über die Einwanderung habe ich aufgrund des
Irrtums, in den mich die Botschaft von Deutschland in
Russland geführt hat, gemacht;
Mein Alter nähert sich zum Rentenalter;
Mein
Sohn
ist
Leukämiekrank.
ANDERE
INTERNATIONALE INSTANZEN, DIE MIT DIESER ANGELEGENHEIT
BEFASST
SIND ODER WAREN
Eine Klage, die mit dieser in Beziehung steht, wurde am
31. Mai 2006 von mir nach Genf in den hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen geschickt.
BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN:
17 Dokumente.
Dr. Päd. RUS Vladimir Braginsky
Köln, den 24, September 2007.
----------------------
Die
Klage ist in das Gericht am 2. Oktober 2007
eingetroffen.
Mit
Brief vom 8. Oktober 2007 informierte mich das Gericht
darüber, dass die Gerichtsverhandlung nach der Klage
hauptsächlich schriftlich ist und dass ich über den
angenommen Beschluss auf jeden Fall benachrichtigt
werde.
----------------
European Court of Human Rights
Council of Europe
F - 67075 Strasbourg-Cedex
Dr. Vladimir Braginsky
Postadresse:
Postfach 71 01 45
50741 Köln Deutschland
Nummer des Dossiers: 30888/07
19. September 2008, Köln
Sehr geehrtes Gericht!
Ich versuche weiterhin, selbständige Versuche zu
unternehmen, aus Deutschland auszufahren. Mit den
Briefen vom 26.04.2008 und
28.05.2008 habe ich dem Oberbürgermeister Kölns
angeboten, den widerrechtlichen Beschluss des ihm
Untergebenen Sozialamt Rodenkirchen aufzuheben, die
Auszahlung mir und dem Sohn der Sozialhilfe, als
Ergebnis dessen ich die Wohnung in Moskau verloren hab
und jetzt nicht nach Russland zurückkehren kann.
Ich schicke diese Briefe, sowie die Antworten von
Meerkamp, der im Auftrag des Oberbürgermeisters mit mir
im Briefwechsel stand, ab. Aus der Korrespondenz sieht
man, dass mein Vorschlag, die Auszahlung den Juden Kölns
der Sozialhilfen aufgrund der Annahme, dass sie bis zum
Umzug nach Deutschland in den eigenen Wohnungen und
Häusern wohnten einzustellen, oder ein solchen Beschluss
in Bezug auf uns mit dem Sohn aufzuheben, nicht gefasst
worden ist. Der Verstoß des Prinzips der Gleichheit
allen vor dem Gesetz - ist offenbar.
Ich schicke auch
den Brief des
Direktors des Gymnasiums ab, in dem mein Sohn
gelernt hat und mein offenen
Brief an den Direktor. Die Drohung der
Zwangspsychiatrischen Behandlung des Sohnes, existiert,
nur weil die deutsche Gesetzgebung das Leben der Juden
in Deutschland regulierend davon ausging, dass der
Aufenthalt der Juden in Deutschland für sie nur Wohl
sein kann. Doch, es ist offenbar, ist es nicht so.
Ich bitte, diese Dokumente meiner Klage beizulegen.
Anlagen:
Korrespondenz mit dem Oberbürgermeister Kölns und dem
Direktor des Heinrich-Mann-Gymnasiums, sowie im Internet
an den Adressen www.braginsky.com und
www.juedische-einwanderung.de.