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Oberbürgermeisters Beschluss ist
der schnellste Weg der Rückkehr nach Russland

Der Weg
der Rückkehr nach Russland nach dem Beschluss des
europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist nicht
der schnellste.
Der Beschluss über die Klage kann Jahre lang dauern. Aber in dieser Welt
existiert ein Mensch, der mit einem Strich der Feder,
einem telefonischen Anruf an den Moskauer Bürgermeister
Juri Lugkov uns mit Valentin nach Moskau versetzen
kann. Dieser Mensch ist der Oberbürgermeister Kölns
Fritz Schramma. Weiter unter ist ein Brief an ihn.
Dr. V. Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Fritz
Schramma
26.04.2008 Köln
Oberbürgermeister der Stadt Köln
Rathaus 50667 Köln
Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 18.
Juli 2006 habe ich mich an Sie mit einem Brief gewendet,
der die Bitte enthielt einen Beschluss zu fassen, mit
dem ich nach Russland zurückkehren könnte (Anlage 1).
Nach
Ihrem Auftrag hat auf meinen Brief Herr Meerkamp
(Dezernat V) geantwortet (Anlage 2). In seinem Brief hat
er den Grund der Unterbrechung der Auszahlung uns mit
dem Sohn der Sozialhilfe in 2000 "wegen ausreichendem
Vermögen " genannt und hat angeboten, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld zu reichen. Das Wesen meines Schreibens
an Sie, - Unmöglichkeit in Deutschland zu leben, hat
Meerkamp ignoriert.
Noch
einmal erkläre ich das Wesen des Problems. Ich kann
nicht mit meinem Sohn nach Russland zurückkehren, weil
im Jahr 2000, das Ihnen untergeordnete Rodenkirchener
Sozialamt, aufgrund der Annahme, dass ich Eigentum
besitze mir mit dem damals sechs Jahre alten Sohn die
Auszahlung der Sozialhilfe eingestellt hat, und hat mich
damit gezwungen, meine Moskauer Wohnung zu verkaufen.
Der
Beschluss, uns mit dem Sohn die Auszahlung der
Sozialhilfe wegen "ausreichendem Vermögen " einzustellen
ist UNGESETZLICH, weil ALLE oder fast alle JUDEN bis zu
der Überfahrt nach Deutschland in den eigenen Häusern
oder Wohnungen lebten. Das bedeutet, dass von allen
(oder fast von allen) Juden, die in Köln leben, aufgrund
der Annahme darüber, dass sie die Besitzer von
Wohnungen, die Auszahlung der staatlichen
Unterstützungen eingestellt wird, wie auch mir mit dem
Sohn, oder der Beschluss in Bezug auf uns mit dem Sohn
soll aufgehoben werden.
Herr
Oberbürgermeister. Sie, wie das Oberhaupt der Stadt
haben genügend Vollmächte, um den widerrechtlichen
Beschluss vom Rodenkirchener Sozialamt vom 23.02.2000
aufzuheben, und auch den von diesem Beschluss meiner
Familie verursachten Schaden zu kompensieren
Ich und
der Sohn sind Juden. Wir sind nicht im Zustand in
Deutschland zu leben. Ich bitte Sie noch mal um die
Annahme des eiligen Beschlusses, als Ergebnis dessen,
bei uns, endlich, die Möglichkeit erschiene, nach Moskau
abzureisen.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
Anlagen:
-
Mein Brief an Sie vom 18.07.2006. (Erster Brief)
-
Antwort von Meerkamp vom 12.09.2006.
-
Beschluss des Rodenkirchener Sozialamt vom
23.02.2003.
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Antwort vom
13.05.2008.
Kommentar:
Die
Antwort auf den Brief an den Oberbürgermeister ist
gekommen. In dieser Antwort gibt es nur eine Phrase, die
mit meinem Brief an Schramma in Beziehung steht. Hier
ist sie.
"Einstellung der
Sozialhilfe im Jahr 2000 (als Ergebnis deren, ich
meine Moskauer Wohnung verlor) - war rechtmäßig".
Natürlich wird keine Argumentation dieser Behauptung
gegeben, weil es noch niemandem auf die
"Gesetzeseinheit", auf das, dass "Alle
Leute vor dem Gesetz gleich sind" zu widersprechen
gelungen ist. In dem
Grundgesetz jedes Landes, darin auch in dem deutschen
ist die "Gesetzeseinheit" - der grundlegende Prinzip.
Weiter
unten ist die Antwort auf das gegenstandlose Schreiben von dem deutschen
Beamten, der vom Namen des Oberbürgermeisters handelt.
Dritter Brief an den
Oberbürgermeister F. Schramma
Dr. V.
Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Fritz
Schramma
28.05.2008 Köln
Oberbürgermeister der Stadt Köln
Rathaus 50667 Köln
Kopie:
An die Staatsanwaltschaft Köln
An den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nummer des Dossiers 30888/07
Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister,
heute
habe ich die Antwort auf meinen Brief an Sie vom
26.04.2008 bekommen. In ihm ist wieder das Wesen meines
Schreibens an Sie ignoriert, das Datum meines Briefes
ausgewechselt und der Name des Verfassers der Antwort
nicht erwähnt (s. Anlage).
Den
Gegenstand meines Schreibens - eine Beschlussfassung
von ihnen, als Ergebnis deren, bei uns mit dem Sohn,
Juden nach Nationalität, endlich, die Möglichkeit
entstehe, das Land, dass wir hassen, und in dem wir
nicht im Zustand sind weiter zu leben, zu verlassen.
In
Ihrer Kompetenz gibt es viele Wege der Entscheidung
dieses Problems. Vor allem, können Sie den
ungesetzlichen Beschluss des Sozialamt Rodenkirchen vom
23.02.2000 aufheben, das sich auf der Vorstellung
basierte, dass aus allen Juden die sich in Deutschland
angesiedelt haben, nur ich früher in der eigenen
Wohnung wohnte.
Das
Gesetz ist für alle einheitlich. Auf Grund dessen, sind
Sie verpflichtet, die Auszahlung der sozialen
Unterstützungen allen Juden die nach Köln aus den
Ländern der ehemaligen Sowjetunion umgesiedelt sind
einzustellen oder den Beschluss des Sozialamt
Rodenkirchen in Beziehung auf mich und den Sohn
aufzuheben. Außerdem sind Sie verpflichtet, den von
diesem Beschluss meiner Familie verursachte Verluste zu
kompensieren. Dies hätte uns mit dem Sohn erlaubt,
endlich, aus Deutschland auszureisen.
Hochachtungsvoll
Dr. V.
Braginsky
Anlage:
Ihre
Antwort vom 13.05.2008 auf mein Brief an Sie vom
26.04.2008.
Dieser Brief im Format PDF.
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Protest gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln vom
25.06.2008
Dr. V.
Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Аn die
Generalstaatsanwaltschaft
Köln, 03.07.2008
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 83 Js
417/08
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Am 25.06.2008 hat die
Staatsanwaltschaft Köln mit Bezugnahme auf die Abwesenheit der
Anhaltspunkte sich entschieden, das Ermittlungsverfahren gegen den
Oberbürgermeister Kölns Fritz Schramma nicht durchzuführen.
Noch einmal erkläre ich
das Wesen der Sache. Am 23. Februar 2000 hat das dem Oberbürgermeister
unterordnetes Sozialamt Rodenkirchen Kölns
aufgrund der Vermutung, dass ich Eigentum oder Geld besitze, die
Auszahlung, mir mit dem damals fünfjährigen (!) Sohn, der Sozialhilfe
eingestellt. Diese Entscheidung hatte äußerst schwere Folgen. Ich wurde
gezwungen, die Moskauer Wohnung zu verkaufen und heute habe ich, Jude
nach Nationalität, keine Möglichkeit, aus Deutschland auszureisen.
Die Entscheidung vom
23.02.2000 ist ungesetzlich, da bei seiner Fassung das Prinzip der
Einheit aller Menschen vor dem Gesetz verletzt worden war. Ich bin nicht
der einzige, wer bis zum Umzug nach Köln in der eigenen Wohnung wohnte.
Alle (oder fast alle) Juden aus ehemaliger Sowjetunion wohnten bis zum
Umzug nach Deutschland in den Eigenen Häusern oder Wohnungen. Mir ist
kein einziger Fall bekannt, dass jemand vor der Abreise nach Deutschland
das Haus, die Wohnung oder das Geld von ihrem Verkauf verbrannt hat. Ich
bin überzeugt, dass man auch in dem Sozialmat Rodenkirchen als auch im
Rathaus, in der Staatsanwaltschaft Kölns und in der
Generalstaatsanwaltschaft niemals etwas Ähnliches gehört hat.
Von dem Prinzip der
Einheit aller Menschen vor dem Gesetz ausgehend, muss von den kölnischen
Mächten, allen Juden Kölns, die nach Deutschland aus der ehemaligen
Sowjetunion umgesiedelt sind, aufgrund der Vermutung, dass sie die
Besitzer des Eigentums oder des Geldes von ihrem Verkauf sind , die
Auszahlung der Sozialhilfe eingestellt werden, oder die Entscheidung in
Bezug auf uns mit Sohn soll als ungesetzlich aufgehoben werden.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
P.S. Ich wende Ihre
Aufmerksamkeit noch darauf, dass die Absage der Staatsanwaltschaft in
der Durchführung des Ermittlungsverfahrens in allgemeinen Ausdrücken
gebildet ist, aus denen man nicht mal folgen kann, über was die Rede
überhaupt in meinem Schreiben geht.
Anlage:
Die Absage der Staatsanwaltschaft Kölns in der Durchführung des
Ermittlungsverfahrens vom 25.06.2008.
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