|
Sohn
Aus Deutschland sofort ausführen
Ungesetzliche Unterbringung ins Kinderheim. Januar 2007

Ich will nicht in Kinderheim bleiben.
Video ▲


Аn
der Generalstaatsanwalt Köln,
02.02.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Maschinenübersetzung auf deutsch
ANZEIGE
Betr.:
Gewaltsame Unterbringung und Aufenthalt des Kindes im Kinderheim.
Am 30. Januar
habe ich ungefähr um 16 Uhr den Sohn angerufen. Er hat darüber sich sehr
gefreut, dass ich schon in Köln und gesagt habe, dass sich in der
Zentralbibliothek befindet. Auf die Frage, wo die Mutter? Er hat
geantwortet: "sie im Krankenhaus". Wir haben uns über das Treffen auf
Pariserplatz bestimmen. In 15 Minuten hat der Sohn mir angerufen und
gesagt: "wegen irgendeinen Problems mit dem Transport er etwas um zu
spät kommt".
Zum Treffen
ist der Sohn nicht angekommen. Sein Telefon antwortete nicht mehr.
Während ich dachte, die Mutter oder die Polizei anzurufen wurde die
Klingel erklangen.
Anrufend
wurde vom Mitarbeiter irgendwelchen des Amtes vorgestellt und hat
mitgeteilt dass meine Frau gestorben ist, der Sohn befindet sich im
Kinderheim und will nicht mich sehen. Die Behauptung, dass der Sohn mich
nicht sehen will - ist eine Lüge. Es ist ganz unmöglich.
Diese
Behauptung, - ungeheuere Lüge und spricht darüber, welches Ziel
die Leute, die ungesetzlich unterbringend des Sohnes in das Kinderheim
gestellt haben. Ich weiß
seinen Sohn.
Ohne Gewalt diesen Ziels zu erreichen es ist unmöglich. Bei dem Kind
haben das Telefon abgenommen, und er kann nicht mir anrufen um die Hilfe
bitten. Es auch die Gewalt. Was geschieht - das ist Verbrechen.
Meine
täglichen Forderungen unverzüglichen Treffen mit dem Sohn vom Jugendamt
abgelehnt aufgrund dessen, dass in diesem Amt irgendwelchen
Probleme mit den Mitarbeitern hat. Offensichtlich, dass die Zeit
verschleppen wird, um auf das Kind einzuwirken.
Am 2. Februar
war mir gesagt, dass mein Treffen mit dem Sohn in Anwesenheit des
Mitarbeiters Jugendamt gehen wird. Warum? Weil bei mir die Anmeldung
fehlt? Welchen im allgemeinen die Beziehung zu mir hat diese Prozedur?
Die
Anwesenheit auf unserem Treffen des Unbefugten ist unmöglich. Das Kind
wird fürchten, mit mir aufrichtig sprechen in Anwesenheit des Mensch,
der die Macht über ihm und über dem Vater hat. Es ist offensichtlich. Es
folgt schon nur davon, dass der Vater nicht im Zustand dem Sohn aus
Kinderheim zu befreien.
Die
Anwesenheit Fremde auf unserem Treffen ist Demonstration dem Kind der
Kraftlosigkeit des Vaters, diese Erniedrigung des Vaters. Das Treffen in
Anwesenheit des Aufsehers ist ein direkter Druck auf das Kind.
Den Sohn
enthalt gewaltsam im Kinderheim. Es ist nicht ausgeschlossen dass der
Druck auf ihn geht mit der Anwendung Psychopharmakonen .
Mein Sohn ist
von der Leukämie krank. Den Aufenthalt im Kinderhaus und die schwere
Emotionen können Durchfluß der Krankheit verschärfen.
Ich fordere
unverzüglich Treffen mit dem Sohn. Ich fordere unverzüglich der
Strafverfahren einleiten.
Hochachtungsvoll
Dr. V.
Braginsky
---------------------------------------------------
Аn der Generalstaatsanwalt
Köln, 15.02.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie:
An Polizei (Köln,
Chorweiler)
An Generalkonsulat der Russische Föderation
An Kölner Stadt Anzeiger
ANZEIGE
Gestern am 14. Februar
2007 habe ich eine Anzeige gemacht, die vom Mitarbeiter der Polizei
(Köln, Chorweiler) aufgezeichnet worden ist. In Ergänzung zu dem rechne
ich notwendig, diese Anzeige noch einmal, in eigenen Wörtern
aussprechen.
Mein Sohn befindet sich
im schweren psychischen Zustand. Dieser Zustand ist bei dem Kind
entstanden, weil die Mitarbeiter des Kinderheimes zusammen mit den
Mitarbeitern des Jugendamtes die gemeinsame Intrige führen, deren
offensichtliche Ziel ist: der Entzug meiner elterlichen Rechte. Es
offensichtlich, dass der gerichtliche Beschluss für diesem Anlass auf
den "Beweisen" gebaut wird, die auf folgende Weise geschaffen werden.
Die Arbeiter des
Kinderhauses haben dem Sohn mitgeteilt, dass schriftliche Verbot des
Jugendamts auf den Verkehr mit mir existiert. Das ist es nicht die Luge
Sohn folgert davon, dass erstes unser Treffen in Kinderheim in
Anwesenheit Garbis (die Mitarbeiterin Jugendamt), Sauber (der Leiter
Valentins Gruppe aus Kinderheim) und Dolmetscherin geschah. Noch ist es
dem Sohn bekannt, dass auf die Beachtung des Verbots auf unseren Verkehr
die Polizei verhütet. Es ist ihm davon bekannt, dass die Polizei ankam,
unser Treffen am 5. Februar zu verhindern, wenn ich mit dem Direktor der
Schule sprach.
Heute verkehren wir uns
mit dem Sohn nach der Schule im Laufe von dem halbtags. Auf den Weg nach
Kinderheim fand das telefonische Gespräch des Sohnes mit dem Mitarbeiter
des Kinderheimes statt. Ich horte, wie das Kind ihm gesagt hat, dass
heute war mit dem Freunde, obwohl die ganze Zeit nach der Schule er mit
mir verbringen hat. Auf meine Frage, warum er hat gelogen, er hat
geantwortet, das furchte, das Verbot auf den Verkehr mit mir zu
verletzen.
Auf solche Weise, haben
Kinderheim und das Jugendamt vom Kind gestrebt, dass über die Treffen
mit mir er in Kinderheim wie über die Treffen mit dem Freunde mitteilt.
Diese Information kommen dann in das Jugendamt, das mir mündlich und
schriftlich mitteilt, dass der Sohn wünscht nicht mich zu sehen (!). Es
ist offensichtlich, dass aufgrund dieser falschen Information wird die
Beschluss über das weitere Schicksal des Kindes sich zu fassen.
In Wirklichkeit
existiert kein schriftliches Verbot auf meinen Verkehr mit dem Sohn. Für
solches Verbot einfach gibt es keinen Grund. Wenn solches Verbot
existieren wurde, so hatte ich sofort gegen ihn durch das Gericht
protestiert.
Was geschieht – ist das Verbrechen.
Ich fordere die unverzügliche ein Strafverfahren einleiten. Der weitere
Aufenthalt meines Sohnes im Kinderheim ist unmöglich.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
-------------------------------
Generalstaatsanwalt
Köln, 17.02.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie:
Generalkonsulat der
Russische Föderation (Bonn)
Rossiyskaja Gazeta (Moskau)
Kölner Stadt Anzeiger (Köln)
ANZEIGE
Gestern, am 16 Februar
hat sich mein Sohn geweigert, ins Kinderheim zu fahren. Ich habe das
Kinderheim angerufen und habe ihnen die Unlust des Sohnes mitgeteilt,
dass er nichts aus dem Haus ins Kinderheim, über die Karnevalszeit,
fahren wollte. mein Sohn sprach mit der Erzieherin per Telefon auch und
hat ihr gesagt, dass er die Tage des Karnevals mit mir verbringen will.
Ich habe mit der Erzieherin noch einmal geredet, und hab sie gebeten
sich keine Sorgen zumachen.: „Sie brauchen sich keine sorgen zu machen“
und versprach, dem Sohn ins Kinderheim nach dem Karneval am Rosenmontag
am Abend zu bringen.
Um 23 Uhr sind zwei
Menschen in Zivilkleidung angekommen. Sie haben sich als
Kriminalpolizisten vorgestellt. Mein Sohn hat gesagt, dass er nicht ins
Kinderheim fahren will, doch trotz des Wunsches, des Sohnes, zu Hause
zubleiben haben sie ihn ins Kinderheim gebracht.
Es gibt keinen Grund
für den Aufenthalt des Kindes in Kinderheim im Laufe des Karnevals.
Andere Kinder werden die Feiertage zu Hause verbringen. Das von der
Leukämie kranke Kind hat eine psychische Verletzung wieder erlitten.
Offensichtlich, wird das Ziel den Willen des Kindes zu brechen verfolgt.
Ich fordere die Anordnung über die Erhaltung des Kindes im Kinderheim
sofort aufzuheben. Ich fordere unverzüglich ein Strafverfahren
einzuleiten.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
--------------------------
Generalstaatsanwalt
Köln, 17.02.2007, 11 Uhr
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
ANZEIGE
Gerade eben habe ich
mit meinem Sohn Telefoniert. Er sagte mir dass eine Erzieherin namens
Elisabeth ihm einen “Scherz“ gemacht hat: sie drohte ihm die Ohren lang
zu ziehen, weil er das Wochenende über in Chorweiler zu Hause beleiben
wollte. Nach diesem „Scherz“ seine Laune verschlechtert hat. Noch hat er
mir gesagt, dass essen will. Dafür muss er die Erzieherin bitten das
Büffet mit dem Essen geöffnet hat, aber er kann nicht mit ihr sprechen.
Das Kind ist im
Kinderheim unter dem Druck ausgesetzt.
Ich fordere die
Anordnung über die Erhaltung des Kindes im Kinderheim sofort aufzuheben.
Ich fordere unverzüglich ein Strafverfahren einzuleiten.
Dr. V. Braginsky
--------------------
Generalstaatsanwalt
Köln, 20.02.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie:
Generalkonsulat der
Russische Föderation (Bonn)
Rossiyskaja Gazeta (Moskau)
Kölner Stadt Anzeiger (Köln)
ANZEIGE
In das Jugendamt wurden
Anträge auf den Ausschluss meines Umgangsrechtes und die Übertragung
des alleinigen Sorgerrechtes, die am 23. Januar 2007 von der Anwältin
Steinhoff nach dem Willen meiner Frau Marina Braginskaja geschrieben
worden, die am 26. Januar 2007 gestorben ist. Am 30. Januar 2007 wurde
der Sohn in das Kinderhaus untergebracht.
Ich bin überzeugt, dass
die Anträge auf den Ausschluss meines Umgangsrechtes und die Übertragung
des alleinigen Sorgerrechtes gefälscht sind. Ich bin überzeugt, dass
meine Frau die Anwältin Steinhoff zu den geradeaus entgegengesetzten
Zielen am 23. Januar 2007 besuchte, die in den ihr zugeschriebenen
Anträgen sind. Zu dieser Überzeugung bin ich gekommen aufgrund, dass ich
den Charakters meiner Frau weis, des Wissens ihrer Beziehung zur
Erziehung der Kinder außerhalb der Familie, der Einschatzung des letzten
Monats ihres Lebens, der Einschatzung der Situation, in der sich unser
Sohn Valentin während des Aufenthaltes Marinas im Krankenhaus befand,
und auch aufgrund der Äußerungen unserer Bekannten über die letzten Tage
Marinas. Wir haben miteinander 32 Jahre, von denen 25 Jahre, in der Ehe
waren, gelebt. Ich kenn meine Frau gut.
Erstens, Die Anträge
enthalten keine konkreten Tatsachen, die man prüfen könnte. Alles wird
nur auf den allgemeinen verschwommenen Formulierungen über die
Interessen des Kindes Gebaut. Allein schon dies, erlaubt die
Verfälschung zu vermuten. Wenden wir uns jetzt ans Wesentliche.
Drei Tage vor dem Tod,
vom Krebs erkrankte Mutter schreibt den Antrag auf die Einnahme aller
Pflichten auf sich für die Erziehung des Sohnes???!!! Es widerspricht
einfach dem elementaren gesunden Menschenverstand. Nur die psychische
Verwirrung, die von der Vorahnung des Todes herbeigerufen ist,
kann solche Handlung erklären. Sich zum Anwalt mit der Bitte
zuwenden, dass das Sorgerecht für den Sohn nach ihrem Tod der Vater
bekommt - ist vollkommen logisch.
Auf den nächsten Tag
nach den Beerdigungen, den 31. Januar 2007 hat unserer mit Marina
bekannter G. Agaronov, mir gesagt, dass drei Tage vor dem Tod von
Marina, sie ihn anrief, und bat, ihr einen Rat zu geben, wie man mich
aus dem Gefängnis holen kann. Außerdem hat sie ihm gesagt, dass sie den
Anwalt zum selben Ziel besucht hat um die schnellste Möglichkeit meiner
Entlassung von mir aus der Haft zu finden.
Es ergibt sich, dass
am 23. Januar Marina, im schwersten Zustand sogleich zwei Anwalte
besucht hat, wobei bei einen mit dem Ziel mir zu helfen, und beim
anderen mit dem Ziel mir zu schaden. Es ist absurd. Ich bin überzeugt,
dass sie sich nur mit einem Anwalt traf, nämlich mit dem von dem sie das
Ziel hatte meiner Entlassung beizutragen, damit ich für den Sohn
sorgen könnte. Der Antrag auf den Entzug meines Sorgerechtes und der
Wunsch im Folgenden allein die Elternpflicht zu erfüllen, ist erst nach
ihrem Tod erschienen.
Nach der Aussage von
unserer Bekannten Faina Dovjenko, die bei Marina im
Krankenhaus, einige Tage vorm Tod, besucht hat, war Marina davon sehr
betrübt, dass ihr Sohn allein in der Wohnung lebte, dass das Mittagessen
ihm von einer Frau aus dem Jugendamt kochen musste, dass niemand, nicht
ihr älterer Sohn, nicht einer von ihren neuen "Freunden", die sie in den
letzten Jahren ihres Lebens bekommen hat, das Kind nicht zu sich zu
nehmen wollten. Sie war von den Leuten, die sie ihre letzten Jahre
umgaben, sehr enttäuscht. Es ist nichts besonderes daran, dass drei Tage
bis zum Tod, hat sich Marina an den Anwalt mit der Bitte gewendet, den
Vater aus dem Gefängnis zu befreien.
Marina sagte vielen
Bekannten (z.B. Familie Polonsky) mehrmals, dass unser Sohn mich liebt,
und ich liebe unseren Sohn sehr. Marina erkannte immer, dass sie nicht
im Zustand sei dem Sohn zu geben was ihm ich geben kann: zu lehren, zu
schreiben, die schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln, ihm die
Erkenntnisse aus den am meisten verschiedensten Sphären des Lebens und
der Wissenschaften zu geben, die gesunden Weisen des Lebens zu lehren.
Sie erkannte immer, dass ich besser, als sie kochte. Wer unterrichtete
das Kind in der Hygiene? Wer zog den schaukelnden Milchzahn? Zu wem
gingen sie sofort, wenn das Kind erkrankte? Zum Vater. Wahrend das Kind
mit mir lebte, schwamm er systematisch in dem offenen Wasserbehaltern
vom Mai bis den Oktober und war gesund. Und da die Mutter die Annäherung
des Todes gefühlt hat, entschied sie den Vater die erzieherischen Rechte
zu entziehen und sie vollständig auf sich zu nehmen. Unsinn.
Außerdem. Die
Schlussfolgerung über die Falschheit der Anträge, folgt aus den ihr
zugesprochenen Handlungen, die ihrem Charakter und ihrer Beziehung zu
den Kinderheimen vollkommen widerspricht. Viele Jahre arbeitete meine
Frau in den professionell technischen Schulen Moskaus als
Geschichtslehrer. Unter ihren Schülern waren nicht wenige Kinder, die
aus den Kinderheimen kamen. Marina bedauerte solche Kinder. Ich
arbeitete auch in der professionellen technischen Schule als
Physiklehrer und das Thema der Kinder, die außerhalb der Familie
aufwuchsen besprachen wir miteinander mehrmals. Das war die
Meinung von Marina: die Kinder, die in den Kinderhäusern großgezogen
werden, sind in der Regel, minderwertig und nicht selten unglücklich.
Kein Kinderheim, sogar das beste kann dem Kind die Eltern nicht
ersetzen, - davon war Marina immer überzeugt.
Und hier ist eine
Episode aus dem Leben unseres Sohnes im Kinderheim, über die er mir vor
drei Tagen berichtet hat. Die Erzieherin Elisabeth "hat gescherzt", dass
sie ihm drohe die Ohren lang zu ziehen dafür, dass er die Tage des
Karnevals zu Hause bleiben wollte. Nach diesem "scherz" hat sich
bei ihm ist die Stimmung verschlechtert. Noch hat er mir gesagt, dass er
essen will, aber dafür die Erzieherin bitten muss ihm die Küche
aufzumachen, aber er will nicht mit ihr sprechen. Und er hat vorgezogen,
den Hunger bis zum Mittagessen zu ertragen.
Für Marina waren die
Technologien, mit Hilfe deren man die Gehorsamkeit, von den Kindern der
Kinderheime, strebt, kein Geheimnis. Ähnlichen Geschichten hat sie
Dutzende mal angehört. konnte sie ihren Sohn solch ein Leben und
solch ein Schicksals wünschen?
Hiermit beantrage ich das
Strafverfahren gegen Anwältin Steinhoff, wegen der Verfälschung der
Anträge von meiner Frau gestorben am 26. Januar 2007 Marina
Braginskaja über den Entzug meines Sorgerechtes und die selbständige
Ausführung Elterpflichten vom 23. Januar 2007 einzuleiten.
------------------
Generalstaatsanwalt
Köln, 22.02.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie:
Generalkonsulat der
Russische Föderation (Bonn)
Rossiyskaja Gazeta (Moskau)
Kölner Stadt Anzeiger (Köln)
ANZEIGE
Meine Kontakte mit meinem Sohn haben
mich davon überzeugt, dass mein Sohn Valentin, im Kinderheim der
verbrecherischen psychischen Einwirkung, mit dem Ziel, Schaffung
der "Beweise", welche Notwendig für den Entzug meines Sorgerechtes
sind, untergezogen wurde, und möglich jetzt noch unterzogen wird.
Am 15. Februar 2007
wurde der Antrag in die Staatsanwaltschaft mit der Förderung, das
Strafverfahren in Bezug auf die Jugendämter und der Kinderheime, die den
Sohn gezwungen haben über die Treffen mit mir wie über die Treffen mit
den Freunden mitzuteilen, einzuleiten.
In Ergänzung zu dem rechne ich
notwendig, zu erklären, dass als Ergebnis der Gespräche mit dem Sohn ich
zur Überzeugung angekommen bin, dass in den ersten sechs Tage des
Aufenthaltes im Kinderheim das Kind den ungesetzlichen psychischen
Einwirkungen untergezogen wurde, ist am meisten wahrscheinlicher mit der
Anwendung Psychopharmakon. Diesen Beschluss habe ich aufgrund des
Folgenden gemacht:
Die Periode der Zeit ab 31. Januar bis
6. Februar, wenn erstes unser Treffen stattfand, ist aus dem Gedächtnis
des Sohnes fast alles vollständig gelöscht. Als wir uns am 30. Januar
miteinander auf dem Pariserplatz treffen wollten war er ganz
zurechenfähig, und heute ist er im Stande alles was geschah in Details
zu beschreiben: wie er ins Kinderheim gekommen ist, warum er entschieden
hat mir nicht über den Tod der Mutter bescheid zu sagen.
Das, was mit ihm nach
der ersten Übernachtung im Kinderheim geschah ist in seinen Gedächtnis
als die alleinige Fragmente erhalten geblieben. Zum Beispiel, erinnert
er sich, dass er mich anrief, konnte aber sich nicht mit mir verbinden.
Meine Anrufe erreichten ihn nicht, weil wie jetzt aufgeklärt ist, die
Simkarte ersetzt wurde. Dabei teilten die Mitarbeiter des Jugendamtes
mir die ganze Zeit mit, dass mein Sohn auf meine Anrufe nicht antwortet,
da " er nicht mit mir sprechen will". Aus diesem Grund wurde mir das
Treffen mit dem Sohn abgesagt, und sie teilten mir sogar die Adresse
Kinderhauses nicht mit.
Die traumatische Situation in
Zusammenhang mit dem Tod der Mutter führte sogar nicht zur teilweisen
Amnesie, aber die Unterbringung des Kindes ins Kinderheim wurde zum
Grund der fast vollen Amnesie. Die Amnesie könnten Psychopharmakonen;
verbrecherische Suggestive Einwirkungen mit den oben genannten Zielen
bewirken. Zur Entstehung der Amnesie konnte die zusätzliche psychische
Verletzung, die Unterbringung des Kindes ins Kinderheim und die
Unmöglichkeit den Kummer dem Vater mitzuteilen beitragen. Was genau und
in welcher Stufe zum Verlust meines Sohnes der Erinnerung über die
Periode ab 31. Januar bis 6. Februar gebracht hat kann nur eine
gerichtliche Untersuchung zeigen. Wobei muss es so schnell wie möglich
anfangen, weil es einen begrenzten Zeitraum gibt in dem sich das
Psychopharmakonen im Organismus befindet.
Noch einmal beantrage
ich die eilige Anregung des Strafverfahrens an. Der weitere
Aufenthalt des Kindes im Kinderheim ist unmöglich.
------------------------
Generalstaatsanwalt
Köln, 11.03.2007
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Kopie:
Generalkonsulat der Russische Föderation (Bonn)
Rossiyskaja Gazeta (Moskau)
Kölner Stadt Anzeiger (Köln)
ANZEIGE
Heute habe ich
eine E-Mail bekommen, in der die Schließung meiner Web-Seite (braginsky.com)
im Internet gefordert wird. Andernfalls wird gedroht, mit dem Sohn
abzurechnen (Anlage 1). Früher bekam ich Briefe die Drohungen, der
Abrechnung mit mir enthalten und dieselbe Forderung der Schließung der
Web-Seite (Anlage 2).
Auf der Web-Seite sind
die Fragmente meines Buches über die jüdische Einwanderung nach
Deutschland und Anrede an die Herausgeber das Buch zu veröffentlichen.
Ich rechne die
Bedrohung für eine reale.
Ich fordere die eiligen
Maßnahmen, die die Sicherheit meines Sohnes garantieren.
Dr. V. M. Braginsky
Anlagen:
E-Mail от 15.02.2007
E-Mail от 09.03.2007
------------------------------------
Staatsanwaltschaft Köln
Köln, 25.04.2007
50926 Köln
Kopie:
Generalkonsulat der Russische Föderation (Bonn)
Rossiyskaja Gazeta (Moskau)
Kölner Stadt Anzeiger (Köln)
Aktenzeichen: 83 Js 153/07
ANZEIGE
Ich rechne notwendig,
meine Anträge in der Sache vom 02.02.2007, 14.02.2007, 15.02. 2007,
17.02. 2007, 20.02.2007, 22.02.2007 in Erklärung der Motive der
Unterbringung meines Sohnes ins Kinderheim zu ergänzen.
Von mir sind das Buch
und das Drehbuch des Filmes über die Einwanderung der Juden in
Deutschland geschrieben. Das Buch heißt «Einwanderung der Juden in
Deutschland. Die Manipulation vom Bewusstsein und Ethik Aspekt». Die
Bezeichnung des Filmes «Du sollst nicht töten!». Die Fragmente des
Buches und die Anrede an die Herausgeber sind auf meiner Web-Seite im
Internet www.braginsky.com veröffentlicht.
Auf der Web-Seite ist
auch meine Anrede an die Office of the High Commissioner for Human
Rights United Nations Office at Geneva über den Massenverstoß der Rechte
der Juden in Deutschland veröffentlicht. Außerdem befindet sich auf der
Web-Seite mein offener Brief dem Präsidenten Russlands Putin, der Die
Gründe der Unmöglichkeit integriert zu werden enthalt, und er enthält
die Bitte, den Juden zu helfen, nach Russland zurückzukehren.
Die Hauptideen des
Buches und des Filmes sind Folgende: Nach dem Holocaust dürfen die Juden
nach dem moralischen Verstand in Deutschland nicht leben. Die in
Deutschland lebenden Juden – nicht die Flüchtlinge. Das Hauptziel der
Ansiedlung der Juden in Deutschland ist nicht ein Retten der Flüchtlinge
von den Verfolgungen, sondern die Verbesserung des Images Deutschlands
in den Augen der Weltumfassenden öffentlichen Meinung und die Befreiung
der Deutschen vom Gefühl der Scham und der Schuld für den Holocaust. Die
Lockung der Juden auf den Wohnsitz in Deutschland auf einem Status
der Flüchtlinge ist eine Affäre des staatlichen Maßstabes, der von der
Regierung und dem Bundestag organisiert ist. Die allgemeine Befriedigung
der Juden von ihrem Leben in Deutschland wird von den gemeinsamen
Repressalien der Machtorgane und der Organe der Justiz erreicht. Das
Bild der jüdischen Einwanderung in Deutschland, das von den deutschen
Massenmedien geschaffen wird hat wenig allgemeines mit dem realen
Bild.
Im Buch und in den
Publikationen der Web-Seite wird die Menge der Beweise der
Wahrhaftigkeit der o.g. Behauptungen enthalten. In Deutschland ist man
nicht im Zustand auf sie, zu widerrufen, deshalb ist der Weg des
Einwands auf das Buch und des Filmes von der Methode der Anschwärzung
ihres Autors gewählt. Der Versuch, mich der elterlichen Rechte zu
entziehen ist der Versuch, mir das Bild eines heruntergekommenen
Menschen zu schaffen, mit allen von hier aus folgenden (im Erfolgsfall)
Folgen für das Buch und das Drehbuch des Filmes.
Ich hoffe, dass die
Erklärung der Motive der Unterbringung meines Sohnes in das Kinderheim
Ihnen helfen wird, den Auftraggeber und den Organisator dieses
Verbrechens zu bestimmen.
Noch einmal beantrage
ich die Anregung der Strafsache an.
Dr. V. Braginsky
ANTWORT

Kommentar:
Schlüsselwörter und Phrasen meines
Briefes an die Staatsanwaltschaft: Holocaust. Buch. Einwanderung der
Juden in Deutschland. Die Manipulation vom Bewusstsein und Ethik Aspekt.
Film. Du sollst nicht töten! Die Hauptideen des Buches und des Filmes.
Nach dem Holocaust dürfen die Juden nach dem moralischen Verstand in
Deutschland nicht leben. Die in Deutschland lebenden Juden – nicht die
Flüchtlinge. Das Hauptziel der Ansiedlung der Juden in Deutschland. Die
Verbesserung des Images Deutschlands in den Augen der Weltumfassenden
öffentlichen Meinung. Die Befreiung der Deutschen vom Gefühl der Scham
und der Schuld für den Holocaust. Die Lockung der Juden auf den Wohnsitz
in Deutschland auf einem Status der Flüchtlinge. Eine Affäre des
staatlichen Maßstabes. Die allgemeine Befriedigung der Juden von ihrem
Leben in Deutschland wird von den gemeinsamen Repressalien der
Machtorgane und der Organe der Justiz erreicht. Das Bild der jüdischen
Einwanderung in Deutschland, das von den deutschen Massenmedien
geschaffen wird hat wenig allgemeines mit dem realen Bild. Einwands auf
das Buch und des Filmes von der Methode der Anschwärzung ihres Autors.
Der Versuch, mich der elterlichen Rechte zu entziehen ist der Versuch,
mir das Bild eines heruntergekommenen Menschen zu schaffen. Erklärung
der Motive der Unterbringung meines Sohnes in das Kinderheim.
Die
Antwort der Staatsanwaltschaft beinhaltet nicht im Betreff, nicht im
Inhalt nicht ein einziges Schlüsselwort oder eine einzige Phrase aus
meinem Brief.
-------------------------
Staatsanwaltschaft Köln
Köln, 27.05.2007
50926 Köln
ANZEIGE
Zwei Monate vor dem Tod
der Mutter hat mein Sohn Valentin einen Pass bekommen, In dem der
Nachname des Sohnes (Anlagen 1, 2) geändert ist.
Ich rechne, dass
verschiedene Nachnamen bei mir und bei dem Sohn, Unterbringung des
Sohnes in das Kinderheim und der Versuch mich der elterlichen Rechte zu
entziehen, die Glieder eines Planes sind. Es verwirklicht sich der Plan
uns zu trennen, und unsere Abfahrt aus Deutschland zu verhindern.
Prinzipiell ist es wichtig, dass das nicht der erste Versuch ist uns mit
dem Sohn zu trennen. Der erste war 2001 unternommen worden.
Ich schicke Ihnen die
Kopien der Faxe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (Anlagen
3,
4)
an AC Zevenaar vom 20.03.2001, auch die Beschlüsse des
Justizministeriums Hollands vom 14.05.2001, vom 23.05.2001 (Anlagen
5,
6)
ab. Aus den Dokumenten ist es sichtbar, worin die Intrige bestand, als
deren Ergebnis mir nicht erlaubt wurde, mit dem Sohn aus Holland nach
Russland, zu verreisen, Gewaltsam wurden wir nach Deutschland
ausgeführt, wonach den Sohn im Haus der Mutter untergebracht wurde.
Ich fordere die
Anregung der Strafsache an.
Dr. V. Braginsky
----------------------------------------


---------------------------------------------------------------
Verfolgung in der Schule
Dezember 2007.
Dr. V. Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Herrn
Direktor P. Krause
Köln, 17.12.2007
Städt. Heinrich-Mann-Gymnasium
Fühlinger-Weg 4
50765 Köln
Sehr geehrter Herr
Krause,
am
14. Dezember wurde in der Schule mein Sohn von den Mitschülern
erniedrigt. Das Kind (Schüler der achten Klasse) hat man gedemütigt, hat
zum Weinen gebracht.
Das alles geschah
in Anwesenheit des Lehrers Herrn Klein
Valentin weigert
sich heute in die Schule zu gehen.
Ich erinnere sie
daran, dass mein Sohn Leukämie-krank ist. Ich erwarte von Ihnen die
unverzügliche Erklärung des geschehenen.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
------------------------------------------------
April 2008.


----------------------------------------


Dr. V. Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Herrn Direktor P.
Krause Köln,
6.05.2008
Städt. Heinrich-Mann-Gymnasium
Fühlinger-Weg 4
50765 Köln
Copie:
an Staatsanwaltschaft Köln
Einschreiben-Rückschein
Ihre Berufspflichten
Sehr geehrter Herr Krause,
Ihr Brief vom 29.04.2008 wurde am 5.05.2008 geliefert. Dieser Brief hat
mich äußerst entrüst und ins Staunen gebracht.
In Ihrer Schule geschehen schreckliche Sachen. Eine Gruppe von Schülern
unter der Verdeckung, und wohl möglich auch unter der Leitung des
Klassenlehrers verfolgt meinen Sohn und, anstatt die Motive des Mobbings
aufzuklären, eine Einschätzung dem geschehen zu geben und, die
schuldigen zu bestrafen, ermöglichen sich sich, mir Binsenwahrheiten
über meine Elternpflichten in Bezug auf die Bildung meines Sohnes
mitzuteilen. Und dabei stellen sie die Sache so vor, als ob das meine
einzige Pflicht ist.
Während des Gespräches am 15. April 2008 versicherten Sie mich, dass es die Rede über Antisemitismus nicht geben kann und, dass das Motiv
der Verfolgung darin besteht, dass die Schüler, sich damit selbstbehaupten. Jedoch in dem Brief, das zu wiederholen, was sie mir
mündlich gesagt haben, haben sie sich nicht entschlossen. In Ihrem Brief
gibt es kein einziges Wort über die Motive der Verfolgung und noch mehr,
Sie versuchen, die Verhöhnungen, denen sich mein Sohn in der Schule
unterzog, wie ein unschuldiges Vergnügen der Mitschüler «den
Familiennamen verkürzend („Bra“)» vorzustellen.
Probieren Sie diese Situation an sich, Herr Krause. Wenn ein Teil der
Lehrer des Gymnasiums, das Sie leiten, Ihren Familiennamen reduzieren
und anstelle «Herr Krause» sich an Sie «Kra», unter das Gelächter der
anderen, wenden, so werden Sie, genauso, wie auch Valentin, nicht im
Zustand sein ins Gymnasium gehen und von der Leitung fordern, Sie in ein
anderes zu versetzen.
Das erste Mal habe ich mich an Sie mit dem Brief gewendet, dass sich
Valentine dem Mobbing in der Klasse noch im Dezember 2007 unterzieht
(Anlage 2). Sie haben auf den meinen Brief nicht geantwortet, und im
Gespräch am 15. April haben Sie ihn mir demonstriert und haben gesagt,
dass sie nicht verpflichtet sind auf alle Briefe, die sie bekommen, zu
antworten. Wenn Sie damals eine Untersuchung gemacht hätten und eine
Einschätzung dem geschehen gegeben hätten, so würde die Verfolgung in
April 2008 nicht wiederholt werden. Sie tragen die gerade Verantwortung
dafür, dass Valentin aufgehört hat, die Schule zu besuchen.
Ich teile Ihre Meinung darüber, dass das Motiv des Mobbings die
Selbstbehauptung der Schüler ist, nicht mit. Im September 2007 habe ich
eine Klage in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gereicht,
in dem die Rede auch über die Beziehung von Valentin zu Deutschland und
den Deutschen geht (Anlage 1).
Die Beziehung zu Deutschland hat Valentin auch auf meiner Site im
Internet geäußert. Am Wahrscheinlichsten ist genau diese Beziehung das
Motiv des Mobbings. Ich hoffe, dass die Tatsache, dass die Juden die
Deutschen nicht lieben oder sogar hassen, für Sie kein Geheimnis ist.
Aber, wenn Sie ausgehend von der genannten Beziehung der Juden zu den
Deutschen, die Teilnehmer der Verfolgung meines Sohnes zustimmen oder
wenigstens zudecken, und genau das folgt aus Ihrem Brief, so begehen Sie
ein Amtsverbrechen.
In Ihre geraden Berufspflichten, Herr Krause, geht ein, die Einschätzung
der Verfolgung meines Sohnes in Ihrer Schule zu geben und, vor allem, zu
erklären welches Ziel der ehemalige Klassenleiter Klein verfolgte, der
meinen Sohn einen Tag nach dem Übergang in die neue Klasse zwang in
seiner Stunde in der alten Klasse anwesend zu sein.
Sie können nicht, nicht verstehen, dass ich wie der Vater, sowie
entsprechend § 1626 BGB verpflichtet bin, sich um die Gesundheit des
Sohnes zu sorgen und ich habe nicht das Recht, ihm zu ermöglichen sich
dort zu befindet, wo seiner Gesundheit Schaden verursacht wird.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
P.S. Sie sind verpflichtet, sich an mich mit dem Hinweis des
akademischen Grades zu wenden.
Anlagen:
-
Klage
in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
-
Brief
an Sie vom 17.12.2007.
-
Meine
Meinung anlässlich des Beschlusses meines Sohnes die Klasse zu
wechseln vom 16.04.2008.
-
Brief
an Sie vom 22.04.2008.
-----------------------------------------------------------


-----------------------------------------------------
Dr. V. Braginsky
Postfach 71 01 45 50741 Köln
Аn
der Generalstaatsanwalt
Köln, 15.05.2008
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 83 Js 392/07
Protest gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln vom 09.05.2008
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Mein Sohn hat aufgehört die
Schule wegen den Verspottungen, denen er sich von Seiten der Schüler und
des Lehrers dort unterzog, zu besuchen. Ich habe Materialien an die
Staatsanwaltschaft Kölns, die davon zeugen, dass an der Verfolgung der
Lehrer teilnahm, darüber, dass der Schulleiter direkte Verantwortung
dafür trägt, dass mein Sohn aufgehört hat, die Schule zu besuchen, und
darüber, dass das Motiv der Verfolgung meines Sohnes am
wahrscheinlichsten darin besteht, dass er Jude ist, eingereicht.
Heute habe ich aus der
Staatsanwaltschaft eine Antwort bekommen, in der der Sinn meines
Schreiben an die Staatsanwaltschaft so bezeichnet wird:
«Ermittlungsverfahren gegen Peter Krause wegen des Verdachts der
Körperverletzung im Amt». Den Gegenstand meines Schreibens an die
Staatsanwaltschaft, Verfolgung meines Sohnes dafür, dass er, Jude, die
Deutschen nicht mag und sogar hasst, ist untergeschoben. Nach der
Fälschung des Gegenstandes des Schreiben, haben der Staatsanwaltschaft,
natürlich, Beweise der Körperverletzung gefehlt (Bezugnahme auf §§ 152
Abs. 2, 160 Abs. 1 StPo). Offensichtlich, dass es keine Rede über einen
Fehler oder die ungenügende Kompetenz der Staatsanwältin gehen kann, -
die Staatsanwaltschaft die Verbrecher bewusst abdeckt.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
-----------------------------------


-----------------------------------
Zweiter Brief von dem Schulleiter mit
demselben Datum wie auch der
Erste, ist am
16. Juni
2008 gekommen.

----------------------------------
Antwort aus der
Bezirksregierung Köln auf meinen Brief an das Schulamt Köln...>
-----------------------------------
PROTEST GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT KÖLN
Аn das Strafsenat des
Oberlandesgerichts Köln Köln,
20.06.2008
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 83 Js 392/07
83 Js 334/08
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Am 15.05.2008 habe ich einen
Protest an die Generalstaatsanwaltschaft (Anlage 7), anlässlich dessen,
dass die Staatsanwaltschaft Kölns ihrem Beschluss vom 09.05.2008 (Anlage
6) mit der Unterschiebung des Gegenstandes meiner Anzeige «Verfolgungen
des Sohnes, dafür dass er ein Jude ist», auf Zufügung «der
Körperverletzungen» den Verbrechern hilft, von
der Verantwortung wegzugehen, gerichtet.
In der Antwort auf meinen
Protest (Anlage 8) besteht die Generalstaatsanwaltschaft, gleich nach
der Staatsanwaltschaft Köln, darauf, dass der Gegenstand meiner Anzeige
das Auftragen «der Körperverletzungen» ist. Und noch dazu, meine
Behauptung darüber, dass der Sohn dafür verfolgt wird, dafür dass er
Jude, Deutschland hasst, nicht mal erwähnt wird.
Im Brief wird mir
vorgeschlagen, den Protest auf den Beschluss der
Generalstaatsanwaltschaft beim Anwalt zu unterschreiben. Aber das ist
Absurd. Ich verneine, dass meinem Sohn Körperverletzungen aufgetragen
worden sind, aber die Generalstaatsanwaltschaft behauptet, dass meinem
Sohn Körperverletzungen aufgetragen sind, die ich nicht beweisen kann.
Es ist offenbar, dass hier nicht die Unterschrift des Anwaltes, sondern
des Psychiaters gefordert wird. Im Übrigen, bin ich überzeugt, dass es
keine Rede über den Verlust der geistigen Fähigkeiten, des die Antwort
auf meinen Protest unterschriebenen Oberstaatsanwalt Roth gehen kann, -
nur über die Teilnahme der Generalstaatsanwaltschaft in der Unterdeckung
der Verbrecher, in der Person der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft,
also über ein Verbrechen gegen die Rechtspflege.
Als Antwort auf meine Klage,
in das Schulamt, über die Unmöglichkeit der Ausbildung eines
Juden-Kindes in einer deutschen Schule, ist ein Brief (Anlage 5) aus der
Bezirksregierung Köln mit der Unterschrift Meyers (Stelle nicht
angegeben) gekommen. Aus ihm folgt, dass bei der Annahme der
Entscheidung über meinen Brief aus der Betrachtung die letzte Episode
der Verfolgung, die am 21 April 2008, schon nach dem Klassenwechsel
passiert ist, ausgeschlossen wurde.
An diesem Tag hat der Lehrer
Klein, mein Sohn gezwungen, an seiner Stunde in der alten Klasse
anwesend zu sein, wonach der Sohn aufgehört hat, die Schule zu besuchen.
Für den Ausschluss aus der Betrachtung dieser Episode der Verfolgung
wurde das Datum der Unterbrechung des Besuches von meinem Sohn der
Schule verfälscht. Im Brief ist es als 16. April 2008 bezeichnet, obwohl
es am 22. April passiert ist.
Am 6. Mai 2008 habe ich
einen Brief an den Direktor des Gymnasiums P. Krause als Antwort auf
seinen Brief an mich vom 29. April 2008 (Anlage 1), in dem ich die
Ausführungen seiner direkten Berufspflichten gefordert habe, und zwar
die Sicherstellung der Möglichkeit des Schul-Besuches von meinem Sohn
gereicht (Anlage 2). Aus dem
Rückschein über die Lieferung des Briefes sieht man, dass mein Brief am
9. Mai 2008 von ihm bekommen wurde (Anlage 3). Eine Antwort auf diesen
Brief gibt es bis jetzt nicht, und das dabei, dass vom Tag der
Verweigerung des Sohnes in die Schule zu gehen zwei Monate vergangen
sind.
Am 16. Juni
2008 wurde noch ein Brief vom Schulleiter bekommen (Anlage 4). Der
Brief ist mit demselben Datum 29. April 2008, wie auch der erste Brief,
der von mir am Anfang des Mais bekommen worden ist, datiert. Es ist
offenbar, dass es dies eine Intrige ist. Es ist offenbar, dass der
Versuch unternommen wird, seine Aussagen des vorherigen Briefes
zurückzunehmen.
Im ersten
Brief wurde vom Direktor die Verfolgung meines Sohnes gestanden, in
seiner Schule, im Kontext, dass sie unbedeutend aber ausreichend für
einen Klassenwechsel ist, und im zweiten Brief gab es überhaupt keine
Rede über die Gründe der Unterbrechung des Schul-Besuches von meinem
Sohn. Die vom Schulleiter unternommene Intrige ist ein überzeugender
Beweis, dass der Grund der Verweigerung meines Sohnes die Verfolgung ist
und, dass der Direktor sich darin im Klaren ist, dass er die direkte
Verantwortung dafür trägt, dass sich die Ausbildung des Juden-Kindes in
seiner Schule als unmöglich erwies.
Ich fordere
die unverzügliche Einmischung des Strafsenates des Oberlandgerichtes
Köln. Unverzüglich, weil die Drohung existiert, dass im Falle der
Verzichtung des Sohnes in die Schule im neuen Schuljahr zu gehen er von
der Polizei ins Kinderheim unterbracht wird und der psychiatrischen
Behandlung unterzogen wird.
Mein Sohn ist
Leukämiekrank, aber psychisch ist er absolut gesund, er mag nur wie
jeder Jude in der Welt Deutschland nicht und träumt so bald wie möglich
es zu verlassen. Die Abneigung beim Juden zu Deutschland und den
Deutschen wird in Deutschland als Merkmal der psychischen Erkrankung
wahrgenommen, während es das Merkmal der moralischen Gesundheit ist.
Wenn die Deutschen nicht im Zustand sind, mit den sie hassenden Juden zu
leben und sie dafür in den verschiedensten Formen, hin bis zur
Strafpsychiatrie verfolgen, so ist die Rechtspflege verpflichtet, diese
Menschen zu schützen. Solange zu schützen bis bei ihnen die Möglichkeit
erscheint, Deutschland zu verlassen.
Ich hoffe,
dass diese kurze Überlegungen über die Ethik der jüdischen Immigration
dem Strafsenat helfen wird, das Wesen des geschehen zu verstehen und,
eine rechtsmäßige Entscheidung über diese Klage zu treffen.
Hochachtungsvoll
Dr. V. Braginsky
Anlagen
:
-
Der Brief des
Schulleiters an mich vom 29. April
2008
-
Mein Brief an den
Schulleiter vom 6. Mai 2008
-
Der Rückschein über das
Erhalten vom Schulleiter meines Briefes vom 6. Mai 2008
-
Der zweite Brief des
Schulleiters, der genauso, wie auch der erste Brief vom 29. April
2008 datiert ist,
ist
am
16. Juni
2008 gekommen.
-
Der Brief aus der
Bezirksregierung Köln vom 10.06.2008.
-
Der Beschluss der
Staatsanwaltschaft Köln vom 09.05.2008
-
Protest in die
Generalstaatsanwaltschaft vom 15.05.2008 auf den Beschluss der
Staatsanwaltschaft vom 09.05.2008
-
Antwort der
Generalstaatsanwaltschaft vom 18.06.2008 auf den Protest vom
15.05.2008.
7. August 2008. Video.
Juden können nicht in Deutschland leben. Ich weigere mich in eine
deutsche Schule zu gehen.

Offener Brief eines jüdischen
Einwanderer, des Schriftstellers Braginsky
an Studiendirektor des
Heinrich-Mann-Gymnasiums Krause, in dem sein Sohn gelernt hat
Heinrich-Mann-Gymnasium
Fühlinger Weg 4
50765 KöIn
6.9.08, Köln
Sehr
geehrte Herr Studiendirektor Kra,
am 4.
September habe ich von Ihnen einen
Brief bekommen, in dem
es kein Wort über die Gründe der Unterbrechung des Besuches von meinem
Sohn Ihrer Schule gibt. Diese Gründe sind Ihnen gut bekannt. Die Sache
so darzustellen als ob mein Sohn ohne irgendwelche Gründe aufgehört hat,
die Schule zu besuchen, ist ein dienstliches Verbrechen.
Mein
Sohn ist Jude. Er ist überzeugt, dass der Aufenthalt der Juden in
Deutschland nach dem Holocaust unmöglich ist. Er ist davon überzeugt,
dass die Juden in Deutschland nicht leben sollen. Diese Überzeugungen
meines Sohnes teilen Millionen Menschen in allen Ländern. Die Einzigen
in dieser Welt, wer sagt, dass das Leben der Juden in Deutschland für
sie nicht zerstörend ist, sind die Deutschen und Sie, Ihrem Brief nach,
mit ihnen.
Die
Einlockung der Juden nach Deutschland, die Vorstellung als Flüchtlinge,
die Behauptung der Möglichkeit des Aufenthaltes hier nicht in Tausend
Jahren, sondern schon Heute ist ein Verbrechen, für das Ihrem Land noch
bevorsteht zu antworten. Mit ihrem Brief mit den Drohungen, Valentin zu
erzwingen, in Ihre Schule zu gehen nehmen Sie an diesem Verbrechen
teil.
Mein
Sohn empfindet die Missgunst zu Deutschland und den Deutschen, er
respektiert die Lehrer nicht, respektiert Sie nicht. Nach dem, was mit
ihm in Ihrer Schule im April geschehen ist, hält er den Klassenlehrer
Klein und sie für den Schuften und Halunken, und ich hab nichts womit
ich ihm darauf widersprechen kann. Er nennt Deutschland nicht anders
sondern wie deutsch-faschistisch, nennt das Jugendamt Hitler-Jugendamt,
sieht im Laufe von schon anderthalb Jahren kein deutsches Fernsehen.
Mein
Sohn empfindet nicht einfach die Missgunst zu Deutschland, er hasst Ihr
Land. Und Ihnen ist das wohlbekannt. Als Sie sich im August mit ihm in
dem Jugendamt unterhielten, war auf ihm das T-Shirt mit dem Judenstern
und der Aufschrift «Ich hasse Deutschland». Und wörtlich hat er Ihnen
dasselbe gesagt. Wenn das Ihnen zu wenig ist, so schauen und hören Sie
sich seine im Internet vorgestellte Meinung über das Leben in
Deutschland an. Die Adressen sind:
http://www.youtube.com/v/MO_MfAoz6jg;
http://www.juedische-einwanderung.de;
http://www.braginsky.com/diary_valentin/v_diary1.htm.
Sie
halten Ausbildung meines Sohnes in Ihrer Schule bei solcher Beziehung zu
Ihrem Land, zu den Deutschen, zu Ihnen persönlich wirklich für möglich?
Sie lügen. Sie verstehen sehr gut, dass Valentin in Ihrer oder
irgendwelchen anderen deutschen Schule nicht lernen kann. Er kann nicht
nur nicht in Deutschland lernen, er sollte sogar nicht sehr lange sich
in Ihrem Land befinden.
Mein
Sohn ist Krebskrank. Der Verlauf der Krebserkrankungen hängt vom Niveau
der Probleme ab, in die der kranke Mensch geladen ist. Das ist Fakt der
medizinischen Wissenschaft. Das Leben in Deutschland und besonders der
Besuch Ihrer Schule drohen ihm mit dem Rückfall der Krankheit. Deshalb
gehen die in Ihrem Brief enthalten Drohungen Valentin mit der Polizei in
die Schule zu führen über die Rahmen von nicht nur juristischen, sondern
auch moralischen Einschätzungen hinaus.
Wie
löst man den Widerspruch über die Gesetzwidrigkeit des Schulgesetzes?
Man muss die Unvollkommenheit der deutschen Gesetzgebung anerkennen.
Heute existiert nicht für die deutsche Gesetzgebung eine solche
Kategorie der Menschen wie die Juden, die die Missgunst zu den Deutschen
empfinden, oder die Juden, die nach dem moralischen Verstand in
Deutschland nicht leben können. Aber, es ist ganz offenbar, dass solche
Menschen existieren und mein Sohn ist aus ihrer Zahl. Valentin mit der
Polizei in die Schule zu führen, wie Ihren Brief vermutet wird, oder,
ins Kinderheim unterzubringen und, ihn der zwangspsychiatrischen
Behandlung unterzuziehen ist Wahnsinn, das ist Barbarei, das ist ein
Verbrechen vergleichbar mit den Verbrechen der Nazis gegen die Juden in
den Jahren der Regierung in Deutschland Hitlers. Die einzige Alternative
diesem ist die Vervollkommnung der Gesetzgebung. Vielleicht, in Bezug
auf unsere Ausreise aus Deutschland muss von Behörden des Landes NRW
oder Kölns die einzelne Lösung gefasst werden, und Sie könnten sie
vollkommen initiieren.
Ich
mache, von meiner Seite aus alles von mir abhängendes, damit wir mit dem
Sohn so bald wie möglich, Deutschland verlassen. Es ist möglich, dass es
nicht mehr lange übrig zu warten bleibt, - bis zum Ende des Septembers.
Wie es Ihnen bekannt ist, betrachtet der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte meine Klage an Deutschland, deren Befriedigung, hoffe
ich, uns mit dem Sohn zulassen wird, nach Russland abzufahren. Das
Beste, was man unter diesen Umständen unternehmen kann, wäre mich mit
dem Sohn in Ruhe zu lassen und abzuwarten bis wir in dieser oder jener
Weise aus dem von uns gehassten Land ausfahren.
Valentin sitzt nicht ohne etwas zu machen. Er hat im Internet
Lehrbücher für verschiedene russische Fächer runtergeladen und lernt
nach ihnen selbständig. Ich bin Doktor der Erziehungswissenschaften, in
der Vergangenheit Lehrer, bin im Zustand, den Lauf des Lehrprozesses zu
kontrollieren und ihm beliebige Hilfe zu leisten, wenn darin das
Bedürfnis entstehen wird.
Es ist In den
Interessen des Kindes, nach dem Programm der russischen
allgemeinbildenden Schule zu lernen und aus Deutschland so bald wie
möglich auszureisen.
Hochachtungsvoll
Dr. paed. V. Braginsky
Adressen-Liste:
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
F - 67075 Strasbourg-Cedex, Frankreich
Russlands Präsident DmitrY Anatolevich Medwedew
103132, Moskau, Staraja pl., 4
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Landtag Nordrhein-Westfalen
Postfach 101143 D-40002 Düsseldorf
Moskaus Bürgermeister JuriY Mihajlovich Luschkow
125032, Moskau, ul. Tverskaja, d.
д.13
Oberbürgermeister der Stadt Köln
Fritz Schramma
Rathaus 50667 Köln
Schulamt für die Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
KINDERARZT LEONID ROSCHAL
125943, Moskau, Miusskaja pl., dom 4, str. 1.
rossiyskajA gaseta
125993, Moskau, ul. Pravdy
24
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Hellerhofstrasse 9, 60327 Frankfurt am Main
Kölner
Stadt-Anzeiger
Neven
DuMont-Haus, Amsterdamer Str.192, 50735 Köln
Evreyskaya gazeta (judische zeitung)
Großbeerenstrasse 186-192, 12277 Berlin
---------------------------------------------------
EXMISSION AUS DER WOHNUNG.

In diesem Brief des Gerichtsvollziehers, der in dem an mich adressierten
Brief Dr. ausließ, aber hinwies, dass er nicht einfach ein
Gerichtsvollzieher, sondern Obergerichtsvollzieher ist, ist geschrieben,
dass
Am 5. November 2008 um 8.30
Uhr
die Exmission von uns mit Valentin aus der Wohnung stattfinden wird.
Zu dem Thema der Absage, mit mir den Mietvertrag der Wohnung zu
unterschreiben wendete ich mich
in
diesem Tagebuch nicht seltener, als zu dem Thema der Absage, die
Sterbeurkunde über den Tod der Frau herauszugeben. Am Anfang wurde der
Mietvertrag nicht unterschrieben, mit Bezugnahme auf das Jugendamt.
Nach dem Brief des
Jugendamtes, in dem geschrieben war, dass es nichts gegen den
Abschluss des Mietvertrages der Wohnung hat, habe ich mehrere Monate den
Versuch unternommen sich mit dem Anwalt Daglianakis per Telefon in
Verbindung zu setzen und auf seine angeblich mir abgeschickten Briefe
gewartet, aber erfolglos, und danach habe ich den von ihm initiierten
gerichtlichen Beschluss über die Exmission bekommen.
Daglianakis ist ein fest oder nicht festangestelter Mitarbeiter des BND,
durch den das Arbeitsamt uns mit Valentin das zu einem Drittel
verringerte Arbeitslosengeld zahlt. Eigentlich ist der Umfang des
Arbeitslosengeldes mit dem staatlichen Gesetz fest bestimmt, aber wenn
der BND in Rahmen des Gesetzes handeln würde, so gäbe es keine Juden
mehr in Deutschland. Daglianakis hat vermutet, dass wir mit Valentin,
wenn der Winter antreten wird, so eine riesige Anzahl an Wärme für die
Erheizung der Wohnung verbrauchen werden, dass er schon seit März 2007
zwangsläufig begonnen hat, aus unserem Arbeitslosengeld 150 Euro mehr
abzuziehen, als die übrigen Bewohner des Hauses für die Heizung zahlen.
Keine Klagen in keine Staatsanwaltschaften und Jugendämter haben nicht
geholfen und jetzt werden wir auf Wunsch von Daglianakis am 5. November
2008 aus der Wohnung exmittiert, werden wegen dem Fehlen des
Mietvertrages exmittiert.
In Wirklichkeit existiert der Mietvertrag der Wohnung. Und, das ist
jedem beliebigen Studenten einer beliebigen juristischen Hochschule
klar. Ab dem ersten Tag des Lebens in dieser Wohnung zieht das
Arbeitsamt aus meinem Arbeitslosengeld die Miete und die Nebenkosten
zwangsläufig ab und überweist sie an Daglianakis, was bedeutet, dass der
Vermieter und Mieter in vertragsmäßigen Beziehungen stehen. Ähnlich wie
aus dem langwierigen Zusammenleben und Führung des Haushalts vom Mann
und Frau ohne Registrierung der Ehe genau solche Pflichten vor dem
Gesetz sich ergeben, wie auch nach der Unterzeichnung des entsprechenden
Dokumentes im Standesamt.
Als Antwort auf meinen jüngsten Vorschlag, die Unterschriften auf dem
Papier zu setzen hat Daglianakis mir mitgeteilt, dass es einen
Gerichtlichen Beschluss über die Befreiung der Wohnung gibt. Das heißt
die Exmission von uns mit Valentin aus der Wohnung am 5. November
2008
um 8.30
Uhr
ist - absolute Willkür.
Ich lade die Presse zu der Exmission mit dem Ziel ein, die Reportagen
über die Methoden der Wiedergeburt des jüdischen Lebens in Deutschland
zu machen. Sie können die Trennung, mit Hilfe der Polizei, des jüdischen
Kindes mit dem Vater, zwecks der Zwangs-psychiatrischen Behandlung des
Kindes von der Überzeugtheit darin, dass Juden nicht in Deutschland
leben können, beobachten.
Adresse: Osloer Str. 5, W. 116, 50765 Köln
ES WIRD DIE EILIGE ZUFLUCHT VERLANGT
|